SfP – Spezialisten für Polizisten

Versicherungsmakler & Rechtsanwalt

POLIZEI-

Versicherungsmakler

POLIZEI-

Rechtsanwalt

WIR SIND…

…ein Zusammenschluss von Spezialisten in unseren Bereichen, die sich auf die Bedürfnisse und Anliegen von Polizisten spezialisiert haben.

WIR BIETEN…

…Polizeibeamten, Polizeiangestellten und deren Familien Unterstützung, Beratung und polizeispezifische Lösungen.

WIR SIND ÜBERZEUGT, …

…dass nicht jeder alles können muss und man durch Zusammenarbeit mehr erreichen kann. Durch die kurzen Wege und die enge Kommunikation auch zwischen uns Spezialisten werden Informationen und Bedürfnisse von Polizisten schnell verknüpft.

IHR VORTEIL…

…besteht darin, dass wir in unseren Fachbereichen eine hohe Komptenz bieten, uns kontinuierlich weiterbilden und uns mit den Bedürfnissen und Problemen von Polizisten beschäftigen.

Spezialisten für Polizisten

Versicherungsmakler & Rechtsanwalt

Unabhängiger Versicherungsmakler

Ich bin als unabhängiger (POLIZEI-) Versicherungsmakler tätig. Dies bedeutet, dass ich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden bin und meine Kunden unabhängig berate und betreue.

Als ehemaliger Polizeibeamter mit abgeschlossenen Ausbildungen als Versicherungsfachmann und Rechtsanwaltsfachangestellter und Kenntnissen aus dem Sicherheitsgewerbe besitze ich sowohl die praktischen, wie auch die theoretischen Kenntnisse, um Polizisten im Versicherungsbereich optimal beraten zu können.

Der Beruf und die Voraussetzungen an den Beruf des Polizeibeamten sind besonders und speziell, so dass auch das Versicherungswissen einer besonderen Kenntnis bedarf, um Polizisten kompetent beraten und betreuen zu können. Dabei geht es um Themen, wie z. B.

  • Anwartschaft, Beihilfe, Pflegepflicht,
  • Dienstunfähigkeit,
  • Unfall,
  • Rechtsschutz,
  • Diensthaftpflicht und
  • Pension bzw. Altersvorsorge.

Rechtsanwalt/Anwaltskanzlei

Wir sind als (POLIZEI-) Rechtsanwalt bzw. Anwaltskanzlei tätig. Dies bedeutet, dass wir uns für unsere Mandanten stark machen und diesen verpflichtet sind.

Aufgrund langjähriger Erfahrung aus dem Sicherheitsbereich und in der Zusammenarbeit mit der Polizei kennen wir auch die Praxis von der Straße und nicht nur die theoretischen Gesetzestexte.

Der Beruf und die Voraussetzungen an den Beruf des Polizeibeamten sind besonders und speziell, so dass auch das Gesetzes- und Rechtwissen einer besonderen Kenntnis bedarf, um Polizisten auch kompetent beraten und vertreten zu können. Dabei geht es um Rechtsbereiche, wie z. B.

  • Polizeirecht
  • Verwaltungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Familienrecht